I. Die Parteien streiten über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs.
Der im Jahre 1936 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Jahre 1938 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) schlossen am 25. Juli 1958 die Ehe, aus der zwei inzwischen volljährige Kinder stammen. Der Scheidungsantrag des Ehemannes wurde der Ehefrau im Juni 1988 zugestellt.
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