Die im Jahre 1984 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Friedrichshain vom 6. April 1989 geschieden. Das Erziehungsrecht für die am 17. Dezember 1984 geborene gemeinsame Tochter Maria wurde der Klägerin übertragen. Der Beklagte wurde verurteilt, für die Tochter bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres monatlichen Unterhalt von 100 DDR-Mark, danach 120 DDR-Mark, an die Klägerin zu zahlen. In dem Scheidungstermin vom 6. April 1989 schlossen die Parteien eine - sodann in dem Scheidungsurteil bestätigte - Einigung über den nachehelichen Unterhalt der Klägerin. Diese lautet:
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