OLG Hamm - Beschluss vom 25.07.2011
II-8 UF 190/10
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 646
Vorinstanzen:
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 103 F 184/10

Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells; Anspruch eines Elternteils auf Ausweitung 14-tägigen Umgangs

OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2011 - Aktenzeichen II-8 UF 190/10

DRsp Nr. 2011/19395

Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells; Anspruch eines Elternteils auf Ausweitung 14-tägigen Umgangs

1. Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. 2. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1684;

Gründe

Die Entscheidung beruht auf §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO.

Die Beschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Die Frage, ob der Antragsteller die Einführung des Wechselmodells mit einem Umgangsantrag geltend machen kann oder ob hierfür ein Sorgerechtsverfahren einzuleiten ist, kann vorliegend dahinstehen.