I. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 27. Oktober 2015 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kindesvater zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
II. Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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