Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 16.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte.
Beschwerdewert: 3.608,56 €.
I. Die Antragstellerin war vom 01.04.1964 bis zum 04.07.1989 mit Herrn B. (geb. am 04.11.1941) verheiratet. Ehezeitende gemäß § 1587 Abs. 2 BGB a. F. war der 30.11.1986. Im Scheidungsurteil vom 08.06.1989 hat das Amtsgericht Mülheim/Ruhr den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betreffend eine Betriebsrente des Ehemannes bei der Firma S. AG in Höhe von 45,56 DM durchgeführt.
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