Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde vom 02.04.2013 wird der Beschluss teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
I. 1. Der Vater hat das Recht, mit dem Kind M... B..., geboren am ...2009, zu folgenden Zeiten zusammen zu sein:
a) jeden ersten Donnerstag im Monat von 12:45 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 17:00 Uhr.
Hiervon ausgenommen sind die Wochenenden im Juli 2014, August 2014, November 2014 und August 2015.
Im Juli 2014 findet neben dem Ferienumgang kein Wochenendumgang statt.
In den Monaten August 2014, November 2014 und August 2015 findet der Umgang wie folgt statt:
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