I.
In einem gegen die Beteiligte zu 2) geführten Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung des gemeinsamen Sohnes xxxxxxxx zum Diebstahl zum Nachteil ihres von ihr getrennt lebenden Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft am 5. April 2000 beim Amtsgericht Dresden, eine Ergänzungspflegschaft mit folgendem Wirkungskreis
1. Zustimmung zur Untersuchung der Kinder nach §
2. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die behandelnden Ärzte der Kinder.
3. Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts gemäß §
4. Zustimmung zur Mitwirkung der Kinder bei der Erstattung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Frage der Glaubwürdigkeit,
sowie
5. Aufenthaltsbestimmung in Bezug auf die angeführten Untersuchungshandlungen und Zeugenvernehmungen
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