Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.07.2003 - Aktenzeichen 3 WF 177/03
DRsp Nr. 2004/19649
Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Für die Durchsetzung der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der Richtigkeit hier für eine Unterhaltsklage benötigten Auskünfte ist das Vollstreckungsgericht zuständig.