Die Parteien waren miteinander verheiratet. Sie haben gemeinsam den am 21. Mai 1971 geborenen Sohn Kim. Am 16. Dezember 1983 schlossen sie unter der UR-Nr. 610 des Notars K. für den Fall der Scheidung einen Vertrag, der u.a. folgende Bestimmungen enthält:
§ 3
Die Erschienene zu 2) erklärt, daß sie den Erschienenen zu 1) von allen Unterhaltsansprüchen des Kindes freistellt, weil auch diese in dem Abfindungsbetrag Berücksichtigung gefunden haben.
...
§ 6
Zur Abfindung aller möglichen Auseinandersetzungsansprüche einschließlich möglicher Zugewinnausgleichsansprüche zahlt der Erschienene zu 1) an die Erschienene zu 2) einen Betrag von 100.000 DM ...
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