Die am 06.08.1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts Münster vom 24.10.1997 rechtskräftig geschieden.
Zuvor hatten die Parteien am 21. 02. 1995 vor dem Notar Behrendt in Münster einen notariellen Ehevertrag geschlossen, in dem sich der Kläger u. a. verpflichtet hatte, an die Beklagte für den Fall des dauernden Getrenntlebens und der Ehescheidung einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1.700,00 DM zu zahlen. Bei der Beurkundung haben beide Parteien als ihren Wohnsitz Münster angegeben.
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