Das am 18.10.2010 verkündete Teil-Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Seligenstadt wird abgeändert.
Die Klage wird hinsichtlich der Klageanträge zu Ziff. 1a bis 1 c aus dem klägerischen Schriftsatz vom 14.04.2009 abgewiesen.
Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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