I.
Der deutsche Antragsteller will die Tochter seiner Ehefrau, die wie die Mutter Staatsangehörige von Kamerun ist, adoptieren und hat insoweit einen Genehmigungsantrag beim Amtsgericht L. gestellt.
In K.-K. hat der Antragsteller eine 2-Zimmer-Wohnung, unter deren Adresse er polizeilich gemeldet ist und wo er auch im wesentlichen seine Steuern zahlt. Daneben hat er in K. noch eine 1-Zimmer-Wohnung als Postanlaufadresse. Derzeit wohnt er überwiegend mit der Familie in N. Jedoch ist geplant, die Wohnung in K.-K. auch zum Zentrum der eigenen privaten Lebensführung zu machen, auch wenn er derzeit überwiegend in N. lebe.
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