Der Kläger begehrt mit seiner beim Familiengericht eingelegten Klage die Erteilung einer Auskunft der Beklagten darüber, wer der Vater des Kindes B ist, welches von der Beklagten am 12. Februar 1989 als eheliches Kind der Parteien geboren worden ist und dessen Abstammung von ihm selbst der Beklagte inzwischen erfolgreich angefochten hat.
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