Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheda-Wiedenbrück vom 16.11.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf bis 600.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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