FG Hamburg - Beschluss vom 07.03.2002
II 331/01
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 ; EStG § 32 Abs. 6 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den volljährigen Kindern durch einen Elternteil nicht ohne weiteres entgeltlich. - Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit einer fremdfinanzierten Leibrente

FG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2002 - Aktenzeichen II 331/01

DRsp Nr. 2002/12125

Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den volljährigen Kindern durch einen Elternteil nicht ohne weiteres entgeltlich. - Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit einer fremdfinanzierten Leibrente

1. Setzen sich geschiedene Eheleute in einem gerichtlichen Vergleich über ihre Vermögenswerte auseinander und übernimmt ein Elternteil ohne erkennbare Gegenleistung die Barunterhaltspflicht gegenüber den volljährigen Kindern, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass diese Freistellung entgeltlich erfolgte. 2. Ist bei einer fremdfinanzierten Rente eine Überschusserzielungsabsicht nur im Fall einer frühzeitigen Kündigung des Darlehens anzunehmen, muss die vorzeitige Kündigungsabsicht bei Abschluss der Verträge feststehen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 ; EStG § 32 Abs. 6 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob der Antragsteller (Ast) eine fremdfinanzierte Rentenversicherung mit Einkünfteerzielungsabsicht abschloss und in welcher Höhe ihm Kinderfreibeträge zustehen.