Die Parteien sind miteinander verheiratet, leben jedoch seit längerem getrennt.
Im vorliegenden Verfahren nimmt die Klägerin den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen, auf Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben an Eides Statt sowie auf Zahlung des sich nach Auskunft ergebenden Trennungsunterhalts in Anspruch.
Hierfür hat sie Prozesskostenhilfe beantragt.
Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss der Klägerin Prozesskostenhllfe bewilligt, jedoch nur für die Auskunftsstufe mit Ausnahme der beantragten Auskunftserteilung bezüglich des Vermögens; insofern hat das Amtsgericht den Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen.
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