AG Essen, vom 17.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 104 F 248/04
Gewährung von Prozesskostenhilfe in Unterhaltssache
OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2005 - Aktenzeichen 2 WF 604/04
DRsp Nr. 2005/11654
Gewährung von Prozesskostenhilfe in Unterhaltssache
1. Im Rahmen einer Unterhaltssache kann von einer weiteren Aufklärung im Prozesskostenhilfeverfahren abgesehen werden, wenn die Rechtsverteidigung des in Anspruch genommenen Unterhaltsverpflichteten aufgrund der geringen Höhe des ihm zuzurechnenden Einkommens auch bei einer Herabsetzung des Selbstbehalts weitgehend Erfolg versprechend ist.2. Zur Zurechnung eines fiktiven Einkommens wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit, zur Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Ausübung einer Nebentätigkeit und zur Rechtfertigung einer pauschalen Herabsetzung des Selbstbehalts.