Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 22. April 2013 wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 185 €
I.
Die den Rechtsbeschwerdeführer vertretende Staatskasse begehrt die Herabsetzung einer Betreuervergütung.
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