OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.02.2000
2 UF 24/00
Normen:
BGB § 1671 (a.F.) ;
Fundstellen:
MDR 2000, 397

Gründe für eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2000 - Aktenzeichen 2 UF 24/00

DRsp Nr. 2005/7609

Gründe für eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung

Eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung ist nur unter den Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB möglich. Sie kann nicht allein auf die Gesetzesänderung durch das Kindschaftsreformgesetz gestützt werden.

Normenkette:

BGB § 1671 (a.F.) ;
Fundstellen
MDR 2000, 397