Gründe für eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2000 - Aktenzeichen 2 UF 24/00
DRsp Nr. 2005/7609
Gründe für eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung
Eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung ist nur unter den Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1BGB möglich. Sie kann nicht allein auf die Gesetzesänderung durch das Kindschaftsreformgesetz gestützt werden.