I. Die Erblasserin war verwitwet. Ihr einziges Kind, ein ehelicher Sohn, ist vorverstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Kinder. Der Beteiligte zu 1 ist der Lebensgefährte der Erblasserin. Zum Nachlaß gehören ein Grundstück im Amtsgerichtsbezirk Schweinfurt und ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück im Amtsgerichtsbezirk Ebersberg.
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