Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist geschieden und hat aus der Ehe ein Kind, das in ihrem Haushalt lebt. Der geschiedene Ehemann, dessen Aufenthalt ihr nach eigenen Angaben unbekannt ist, hat im Streitjahr 1996 keinen Unterhalt für das Kind gezahlt. Das Kindergeld in Höhe von 2 400 DM wurde an die Klägerin ausgezahlt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|