Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 27.02.2019 verkündete Teil-Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg (Az.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 7.838,40 € sowie weitere 890,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.600,80 € und weiteren 890,83 € seit dem 08.08.2018 zu zahlen.
Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, den Antragsteller gegenüber der ... Sparkasse,..., für den S-Privatkredit, Lfd.-Nr./Kennziffer: (a)..., Partnernummer: (b)..., vom 26.05.2015 von der Verpflichtung zur Zahlung jeweils am 30. des Monats fällig werdender Raten von monatlich 170,40 € ab dem 01.12.2019 freizustellen.
Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zu 1. und 2. abgewiesen.
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