I.
Mit Beschluss vom 20.1.2000 bestellte das Amtsgericht für die nicht mittellose Betroffene eine ehemalige Rechtsanwaltsgehilfin zur Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Aufenthaltsbestimmung für nervenärztliche Behandlung, Gesundheitsfürsorge, Stellung von Anträgen bei Behörden und Gerichten und Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post.
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