I.
Für die vermögende Betroffene ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt, der die Betreuung berufsmäßig führt. Sein Aufgabenkreis umfasst die Fürsorge für die Heilbehandlung, die Organisation der ambulanten Versorgung, die Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge sowie die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern.
Der Vergütung des Betreuers wurde für dessen Tätigkeit in den Jahren 1996 und 1997 ein Stundensatz von 210 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) und für die Jahre 1998 und 1999 ein Stundensatz von 200 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) zugrunde gelegt.
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