Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichterin - vom 15.05.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger € 3.758,98 nebst Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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