I.
Der 1968 geborene Antragsteller und die 1972 geborene Antragsgegnerin haben im Oktober 1998 geheiratet. Auf den am 02. Dezember 2003 zugestellten Scheidungsantrag ist die kinderlos gebliebene Ehe durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bersenbrück vom 24. Juni 2004 geschieden worden, nachdem die Parteien bereits seit November 2002 getrennt gelebt hatten.
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