I. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) haben am 18. September 1981 die Ehe geschlossen; aus der Ehe ist eine am 14. Januar 1982 geborene Tochter hervorgegangen. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 15. Oktober 1994 zugestellt; das am 22. Januar 1999 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - ist zum Scheidungsausspruch rechtskräftig.
Während der gesetzlichen Ehezeit (1. September 1981 bis 30. September 1994, § 1587 Abs. 2 BGB) haben die Parteien folgende Versorgungsanrechte erworben:
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