Auf die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Frankfurt am Main vom 11.06.2013 abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 1) wird auf ihren Antrag vom 10.05.2013 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 08.06.2012 bis zum 22.04.2013 eine Vergütung in Höhe von 4.307,80 € einschließlich 687,80 € gesetzliche Umsatzsteuer bewilligt.
Die Beteiligte zu 1) wird ermächtigt, die Vergütung dem Nachlass zu entnehmen.
Die Auslagen sind nach Art und Höhe angemessen und können dem Nachlass - gegen Quittung - entnommen werden. Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der Rechnungslegung.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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