Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 19.7.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Strausberg abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, folgende monatliche Unterhaltsrenten, die zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats, an die Antragstellerin zu 1. zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin, der Antragstellerin zu 2., zu zahlen:
- 236 € für Dezember 2015,
- je 80 € ab Dezember 2017.
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