Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 05. April 2011 - A.z.
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 21. Juli 2011 monatlich nachehelichen Unterhalt in Höhe von 857,50 €, fällig jeweils monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats, zu zahlen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Im Hinblick auf die Kosten erster Instanz bleibt es bei der durch das Amtsgericht getroffenen Entscheidung.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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