Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 5. November 2010 in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst.
Die Antragstellerin wird verpflichtet, an den Antragsgegner ab Rechtskraft der Scheidung und für die Dauer von drei Jahren nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 427 € zu zahlen.
Der rückständige Unterhalt ist sofort zahlbar, der laufende monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird hinsichtlich des Unterhalts ab April 2011 angeordnet.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird das Urteil des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 5. November 2010 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst.
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