OLG Saarbrücken - Beschluss vom 17.02.2011
6 UF 114/10
Normen:
BGB § 1578;
Fundstellen:
FamRB 2011, 207
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 383/09

Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 6 UF 114/10

DRsp Nr. 2011/6047

Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Hat das Gericht dem Unterhaltspflichtigen im Vorprozess ein fiktives Einkommen aus vollschichtiger Tätigkeit zugerechnet, weil dieser unterhaltsrechtlich leichtfertig Altersteilzeit in Anspruch genommen hat, so ist - wenn und soweit ihm dadurch Rentennachteile entstehen, die nicht durch versorgungswirksame Entschädigungen des Arbeitgebers kompensiert werden - dem Unterhaltspflichtigen im Abänderungsverfahren ab Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersrente fiktiv ein Renteneinkommen in der Höhe zuzuschreiben, in der er es bezöge, hätte er nicht Altersteilzeit in Anspruch genommen.

1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 30. Juni 2010 - 40 F 383/09 UE - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: