Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin * (Berichtigungsbeschluss am Ende der Entscheidung) wird der am 26. August 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheine abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin nachehelichen Unterhalt zu zahlen in Höhe von
-monatlich 299,- € Elementarunterhalt und 75,- € Altersvorsorgeunterhalt für die Monate August 2009 bis Dezember 2009, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. August 2010,
-310,50 € Elementarunterhalt und 78,00 € Altersvorsorgeunterhalt für die Monate Januar bis April 2010, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. August 2010,
- - - - - -
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|