Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.06.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne-Wanne abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, Kindesunterhalt für die am 08.12.1996 geborene Tochter E E1 wie folgt zu zahlen:
- für den Zeitraum Februar 2007 bis einschließlich Januar 2008 in Höhe von insgesamt 1.376,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2008,
- für Februar 2008 194,-- €,
- für Juli 2008 55,-- €,
- für August 2008 178,-- €,
- für den Zeitraum September 2008 bis einschließlich Januar 2009 in Höhe von monatlich 39,-- € und
- ab Februar 2009 in Höhe von monatlich 178,-- €;
die weitergehende Klage wird abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufung: 2.385,-- €
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