Inhalt des Erbscheinsantrags des überlebenden Ehegatten
OLG Hamm, Beschluß vom 08.07.1992 - Aktenzeichen 15 W 138/92
DRsp Nr. 1993/3990
Inhalt des Erbscheinsantrags des überlebenden Ehegatten
Gibt der überlebende Ehegatte, der aufgrund gesetzlicher Erbfolge einen Erbschein beantragt, eine den Anforderungen des § 2356 Abs. 2BGB genügende eidesstattliche Versicherung ab, so kann regelmäßig nicht deren Ergänzung durch die Angabe verlangt werden, daß die Voraussetzungen für den Ausschluß des Ehegattenerbrechts nach § 1933BGB nicht vorliegen.