BGH, Beschluß vom 07.02.1990 - Aktenzeichen XII ZB 6/90
DRsp Nr. 1994/4077
Inhalt eines Verkündungsprotokolls
»Die Verkündung einer Entscheidung ist nicht im Protokoll festgestellt, wenn der Gegenstand der Verkündung weder aus dem Protokoll selbst erkennbar ist noch in einer dem Protokoll beigefügten und im Protokoll als solche bezeichneten Anlage festgehalten wird.«