Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 15. November 2011 (Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 9.500 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages.
Die im September 1964 geborene Antragstellerin und der im Mai 1963 geborene Antragsgegner heirateten am 04. Januar 1999. Zuvor hatten sie seit Beginn ihres Studiums lange in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Die Trennung der Eheleute erfolgte im Januar 2009. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Beide Beteiligte leben wieder in fester Partnerschaft.
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