I. 1. Mit Schreiben vom 26.2.1996 teilte eine Anstalt der Inneren Mission dem Vormundschaftsgericht mit, daß dort tätige Mitarbeiter - u.a. eine Diplom-Psychologin - eine "ausreichend erscheinende Sicherheit" gewonnen hätten, das dort tagsüber betreute 12-jährige Kind K. sei in seiner Familie körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt ausgesetzt, die es in seiner Entwicklung nachhaltig beeinträchtige und schädige. Es bestehe der Verdacht, daß der Vater seine Tochter sexuell mißbrauche. In einem Gespräch mit dem eingeschalteten Jugendamt wiesen die Eltern die Anschuldigungen zurück. Sie seien damit einverstanden, daß das Kind im Rahmen der Ermittlungen und zur Erstellung eines Gutachtens auf die Dauer von vier Wochen stationär in der Anstalt untergebracht werde.
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