OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.04.2006
10 WF 307/05
Normen:
EGBGB Art. 18 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1766
OLGReport-Brandenburg 2006, 1023
Vorinstanzen:
AG Perleberg - 16a F 105/05 - 18.11.2005, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte und maßgebliches Recht für die Klage eines in Kasachstan lebenden minderjährigen Kindes auf Zahlung von Unterhalt gegen seinen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vater

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2006 - Aktenzeichen 10 WF 307/05

DRsp Nr. 2008/12935

Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte und maßgebliches Recht für die Klage eines in Kasachstan lebenden minderjährigen Kindes auf Zahlung von Unterhalt gegen seinen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vater

»Verklagt ein in der Republik Kasachstan lebendes minderjähriges Kind seinen nach Deutschland verzogenen Vater, der ebenfalls Staatsangehöriger der Republik Kasachstan ist, ist mit Rücksicht auf den aktuellen Wohnsitz des Vaters die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben. Es findet jedoch das materielle Unterhaltsrecht der Republik Kasachstan Anwendung.«

Normenkette:

EGBGB Art. 18 ;

Gründe: