Die Beschwerde des Kindesvater gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 17. November 2011 - Az.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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