OLG Köln - Beschluss vom 10.02.2011
26 UF 166/10
Normen:
VersAusglG § 11;
Vorinstanzen:
AG Düren, vom 03.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 61/10

Interne Teilung eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 26 UF 166/10

DRsp Nr. 2012/4826

Interne Teilung eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

Setzt sich ein bestehendes Versorgungsanrecht aus mehreren Bausteinen zusammen, so ist die Aufteilung des zu übertragenden Ausgleichwertes auf die verschieden Bausteine im Tenor der gerichtlichen Entscheidung auszusprechen.

Tenor

Auf die Beschwerde der E. AG wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 3.11.2010 (22 F 61/10) unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen zum Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin abgeändert und wie folgt neu gefasst: