Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?
FG Hamburg, Urteil vom 04.07.2008 - Aktenzeichen 7 K 235/07
DRsp Nr. 2008/17734
Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?
Vermeidet eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB eine Kürzung von Einnahmen i. S. § 19EStG, können Werbungskosten vorliegen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Ein Werbungskostenabzug dann scheidet aus, wenn (zukünftige) Einnahmen von der Regelung des Versorgungsausgleichs unberührt bleiben.