OLG München - Beschluss vom 04.07.2006 33 Wx 60/06
Normen:
VBVG § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1562
OLGReport-München 2006, 695
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 13.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4514/05
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 247/04
Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer
OLG München, Beschluss vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 60/06
DRsp Nr. 2006/20292
Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer
»Auch eine Justizvollzugsanstalt ist nach Wortlaut und Zweck der Regelung über den Stundenansatz des Betreuers ein "Heim" im Sinne von § 5 VBVG. Der Betroffene hat dort jedenfalls dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er nicht mehr über einen anderen Daseinsmittelpunkt mit Rückkehrmöglichkeit verfügt.«
Normenkette:
VBVG § 5 ;
Gründe:
I.
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