OLG München - Beschluss vom 04.07.2006
33 Wx 60/06
Normen:
VBVG § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1562
OLGReport-München 2006, 695
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 13.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4514/05
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 247/04

Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

OLG München, Beschluss vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 60/06

DRsp Nr. 2006/20292

Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

»Auch eine Justizvollzugsanstalt ist nach Wortlaut und Zweck der Regelung über den Stundenansatz des Betreuers ein "Heim" im Sinne von § 5 VBVG. Der Betroffene hat dort jedenfalls dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er nicht mehr über einen anderen Daseinsmittelpunkt mit Rückkehrmöglichkeit verfügt.«

Normenkette:

VBVG § 5 ;

Gründe:

I.