Die Berufung wird zurückgewiesen
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens
III.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am *** **** **** geborene Kläger ist Arzt für Allgemeinmedizin. Er hat acht eigene und drei Pflegekinder, die er im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Im September 2010 beantragte der Kläger ab 1. Oktober 2010 vorgezogenes Altersruhegeld sowie Kindergeld für drei leibliche Kinder und die drei Pflegekinder.
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