VGH Bayern - Urteil vom 20.06.2013
21 BV 12.604
Normen:
SGB VIII § 39;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 02.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen Au 2 K 11.475

Kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder nach § 41 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

VGH Bayern, Urteil vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 21 BV 12.604

DRsp Nr. 2013/16212

Kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder nach § 41 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

Für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach § 41 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 39;

Tatbestand

Der am *** **** **** geborene Kläger ist Arzt für Allgemeinmedizin. Er hat acht eigene und drei Pflegekinder, die er im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Im September 2010 beantragte der Kläger ab 1. Oktober 2010 vorgezogenes Altersruhegeld sowie Kindergeld für drei leibliche Kinder und die drei Pflegekinder.