OLG Naumburg - Urteil vom 15.01.2008
8 UF 141/07
Normen:
BGB § 1571 ; BGB § 1573 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 2120
FuR 2008, 358
OLGReport-Naumburg 2008, 544
Vorinstanzen:
AG Haldensleben, vom 04.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 196/06

Kein Aufstockungsunterhalt bei Altersrentenbezug des Unterhaltsberechtigten

OLG Naumburg, Urteil vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 8 UF 141/07

DRsp Nr. 2008/10751

Kein Aufstockungsunterhalt bei Altersrentenbezug des Unterhaltsberechtigten

»1. Ist der Unterhaltsberechtigte schon Bezieher einer Altersrente, kommt statt des Aufstockungsanspruchs nur noch der Altersunterhalt in Betracht. 2. Eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung entfällt, wenn Pflichtiger und Berechtigter schon Altersrentner sind, da nicht mehr erwartet werden kann, dass der Berechtigte in der Lage sein wird, sein Einkommen zu erhöhen.«

Normenkette:

BGB § 1571 ; BGB § 1573 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in Gestalt von Aufstockungsunterhalt für die Zeit ab April 2006 in Anspruch. Sie begehrte ursprünglich monatliche Zahlungen in Höhe von 209,99 EUR, beginnend mit April 2006, verteidigt in der Berufung jedoch das erstinstanzliche Urteil, mit dem der Beklagte zur Zahlung von monatlich 150,00 EUR ab April 2006 verurteilt wurde.