I.
Die am 3.9.1944 geborene Antragstellerin und der am 15.7.1941 geborene Antragsgegner schlossen am 8.8.1966 die Ehe.
Aus der Ehe sind zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen.
Während des ehelichen Zusammenlebens waren beide Parteien berufstätig. Sie sind mittlerweile aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und beziehen Renten.
Die Parteien trennten sich am 8.7.2006. Die Antragstellerin verblieb in dem ehelichen Haus, das auf dem Grundstück der Parteien, die Miteigentümer je zu 1/2 sind, steht.
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