OLG München - Beschluss vom 23.07.2008
31 Wx 37/08
Normen:
BGB § 1592 Nr. 1 § 1594 Abs. 2 ; PStG § 20 § 21 ; EGBGB Art. 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 208
FamRZ 2008, 2227
OLGReport-München 2008, 748
Vorinstanzen:
LG Weiden - 2 T 51/07 - 15.1.2008, vom - Vorinstanzaktenzeichen
AG Weiden, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Kein Eintragung des Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch bei zweifelhaftem Personenstand der Mutter

OLG München, Beschluss vom 23.07.2008 - Aktenzeichen 31 Wx 37/08

DRsp Nr. 2008/15891

Kein Eintragung des Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch bei zweifelhaftem Personenstand der Mutter

»Die Eintragung eines Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch kann abgelehnt werden, wenn der Personenstand der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt aufgrund eigener früherer, wechselnder Angaben zweifelhaft ist. (Fortführung von OLG München vom 19.10.2005 = StAZ 2005, 360).«

Normenkette:

BGB § 1592 Nr. 1 § 1594 Abs. 2 ; PStG § 20 § 21 ; EGBGB Art. 19 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Das Mädchen S wurde am xxx von der Beteiligten zu 1, welche im November 1992 ohne eigene Ausweispapiere in das Bundesgebiet eingereist war und nach eigenen Angaben Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina ist, im Kreiskrankenhaus T. geboren. Der Geburtenbucheintrag des Standesamts T. vom 7.10.2005 enthält keine Angaben zum Kindesvater. Bereits vor der Geburt des Kindes, am 16.8.2005, hatte der deutsche Staatsangehörige F.S.J. seine Vaterschaft notariell anerkannt.