Für die Betroffene bestellte das Amtsgericht durch einstweilige Anordnung am 21.10.2002 die jetzige Betreuerin für den Aufgabenkreis Grundstücksverkauf sowie Anlage eines Kontos für den Erlös aus dem Verkauf. Die Betreuerin verkaufte das Wohnanwesen der Betroffenen und legte das Geld auf einem Konto an. Am 28.3.2003 bestellte das Amtsgericht die jetzige Betreuerin und die weitere Beteiligte, beide Töchter der Betroffenen, zu endgültigen Betreuerinnen für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge sowie Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim-, Pflegevertrages.
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