OLG München - Beschluss vom 04.08.2005
33 Wx 81/05
Normen:
FGG § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 64
OLGReport-München 2006, 62

Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

OLG München, Beschluss vom 04.08.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 81/05

DRsp Nr. 2005/14475

Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

»Ohne konkrete Anhaltspunkte geäußerte Verdächtigungen, ein Betreuer missbrauche seine Stellung zur Verschiebung von Vermögenswerten des Betreuten in sein eigenes Vermögen und schmälere dadurch Erbansprüche, können ein Recht auf Akteneinsicht in die Betreuungsakten nicht begründen.«

Normenkette:

FGG § 34 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

Für die Betroffene bestellte das Amtsgericht durch einstweilige Anordnung am 21.10.2002 die jetzige Betreuerin für den Aufgabenkreis Grundstücksverkauf sowie Anlage eines Kontos für den Erlös aus dem Verkauf. Die Betreuerin verkaufte das Wohnanwesen der Betroffenen und legte das Geld auf einem Konto an. Am 28.3.2003 bestellte das Amtsgericht die jetzige Betreuerin und die weitere Beteiligte, beide Töchter der Betroffenen, zu endgültigen Betreuerinnen für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge sowie Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim-, Pflegevertrages.