Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. X. als Hauptbevollmächtigten und Rechtsanwältin Y. als Verkehrsanwältin bewilligt worden. Durch Urteil vom 1.6.2006 hat das Familiengericht der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Den beigeordneten Rechtsanwälten sind durch die Beschlüsse vom 7.6.2006 und 15.6.2006 690,20 und 290,00 an Gebühren und Auslagen aus der Landeskasse erstattet worden. Die Beklagte hat wegen rückständiger Unterhaltsansprüche gegen die Erstattungsforderung der Staatskasse "ebenso wie gegen den Kostenerstattungsanspruch des Klägers selbst" mit Schriftsätzen vom 8.6.2006 und 13.6.2006 die Aufrechnung erklärt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|